Gültige Einreisebestimmungen Türkei
Das Auswärtige Amt gibt bekannt, dass sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Eine rechtsverbindliche Auskunft findet daher bei der Botschaft des Landes oder in einem der Generalkonsulate statt. Türkei Einreisebestimmungen sollten daher immer kurzfristig abgeklärt werden.
Die derzeit gültigen Türkei Einreisebestimmungen (Stand: 12.01.2012) sind folgendermaßen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige – Touristen können sich in der Türkei bis zu 90 Tage ohne Visum pro Halbjahr im Land aufhalten. Voraussetzung sind ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis. Akzeptiert wird auch ein vorläufiger gültiger Reisepass und ein vorläufiger gültiger Personalausweis. ACHTUNG: Die Türkei möchte künftig unterbinden, dass nach einer eintägigen Ausreise eine Wiedereinreise für weitere 90 Tage möglich ist. Längere Aufenthalte sollen deshalb über ein türkisches Generalkonsulat laufen, um gegebenenfalls ein Visum zu beantragen.
Für Kinder Türkei Einreisebestimmungen gilt ein gültiger Kinderreisepass, ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass. ACHTUNG: Vor Einreise auf jeden Fall die Türkei Einreisebestimmungen Reisedokumente prüfen, denn in der Vergangenheit wurde die Einreise mit abgelaufenen Dokumenten abgelehnt. Türkei Einreisebestimmunge für Kinder türkischer Abstammung, die im Besitz beider Staatsbürgerschaften sind, benötigen für die Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Personalausweis. Alleinreisende Minderjährige unterliegen keinen besonderen Vorschriften, wenn die Ausreise in Deutschland legal erfolgte.
Türkei Einreisebestimmungen für Staatsangehörige nicht EU-Staaten sind bei der Einreise in die Türkei über einen gültigen Reisepass verpflichtet.
Für Türkei Einreisebestimmungen über eine Weiterreise aus der Türkei in andere Länder sollte man sich in Deutschland über die allgemeinen Ein- und Ausreisebedingungen informieren.
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